Dieses Produkt ist nicht mehr in unserem Liefersortiment und/oder wurde durch eine andere Version ersetzt. Der aktuelle Lieferumfang und Ausführung entspricht dem angegebenen Alternativartikel bzw. Nachfolger mit der Artikelnummer: 39515
JMP Batterie MonitorBatterieüberwachung mit dem Smartphone
Mit dem JMP Batterie Monitor und der kostenfreien Apple- oder Android-App sind Sie nun in der Lage, den Ladezustand Ihrer Batterie schnell und einfach zu kontrollieren, denn nur ein beständig positiver Ladezustand gewährleistet die volle Kapazität und Nutzbarkeit der Batterie.
Der positive Ladezustand verhindert zudem eine etwaige frühzeitige Schädigung bzw. einen Ausfall der Batterie.
Die Batterie wird ganz einfach mittels Ringösen angeschlossen. Nach dem Herunterladen der Android- oder Apple-App kann der aktuelle Spannungswert abgerufen werden.
Der Sender ist für 6V, 12V und 24V Batterien verwendbar. Die Reichweite liegt bei ca. 6 Metern. Die Verbindung erfolgt via Bluetooth (erst ab Bluetooth 4.0; z. B. ab iPhone 4s, iPad3 oder iPod Touch 5)
Zusätzlich wird der Spannungswert alphanumerisch wiedergegeben. Bei Unterschreitung der Mindestspannung wird auf ein baldiges Nachladen der Batterie hingewiesen.
- Überwachung von 6, 12 und 24 Volt möglich.
- Einfache Befestigung durch Ringösen an der Batterie.
- Stromverbrauch nur ca. 2mA.
- Bei Verpolung entsteht kein Schaden am Sender oder der Batterie.
- Kostenfreie App im Apple App Store oder im Google Play Store unter JMP Battery Monitor herunterladen.
Hinweis: Smartphone oder Tablet nicht im Lieferumfang. Die Abbildung dient ausschließlich zur Demonstration der Software!
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rück-gabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-gerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Weitere Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten finden Sie hier